Wichtige Informationen zur Kostenübernahme:
Die Kosten werden an die Stadt Braunschweig gezahlt und richten sich nach dem Einkommen der Familie. Auskunft hierzu erteilt gerne das zuständige Jugendamt.
Wichtig: Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der antragstellenden Familie. Bitte informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Rahmenbedinungen beim zuständigen Jugendamt, z.B. hinsichtlich:
-Zahlungsmodalitäten
-Zahlungsrythmus
-Einreichung von Stundenzettel
-Arbeitszeitennachweise
-Übernahme der Stunden
-Kündigungsfristen
Diese Informationen sind entscheidend für die reibungslose Zusammenarbeit.

Ich nehme einen Zusatzbeitrag.
Für Geringverdiener und Geschwisterkinder gibt es Sondertarife.
Dies und weitere Fragen, wie Essensgeld, werden im persönlichen Gespräch besprochen.